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Die Internetseite des Heimat- und Schulfördervereins Chemnitzer-Ebersdorf.

 

 

Gremien.

Für den reibungslosen Ablauf eines geregelten Schulbetriebs sind nicht nur die Schüler und die Lehrerschaft notwendig, sondern auch eine Reihe an verschiedenen, einzuberufenden Gremien. Neben einem Schulförderverein sind dies die Schülervertreter (Schülersprecher), die Elternvertreter (Elternrat der jeweiligen Klassen und der Gesamtelternrat der Schule) sowie die Schulkonferenz.

Vertiefende Informationen zum Thema Schüler- und Elternmitwirkung finden Sie hier.

Schülervertreter

Jedes Schuljahr wählen die Klassen ihre Schülersprecher, die Klassen 2 bis 4 am Anfang und die Klasse 1 zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres.

Im Schaukasten des Foyers stellen sie sich mit Foto und Steckbrief vor und sind somit allen Schülerinnen und Schülern bekannt.

Die Klassensprecher treffen sich als Schülerrat der Schule in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung. Mit Anfragen und Wünsche der Klasse kommen sie in die Beratungen oder in den Beratungen besprochene Themen werden an die Klasse zurückgesendet. Die Übermittlung an die Erstklässler wird von älteren Schülersprechern übernommen.

Welche Aufgabenfelder gibt es?

  • Sie können Angebote einbringen, um das Schulleben zu bereichern. So wurden Schulmeisterschaften im Fußball oder Zweifelderball ins Leben gerufen. Es gibt in der Adventszeit eine Wichtelkiste. Sie wünschen sich einen Kunstwettbewerb.
  • Sie können über/mit störende/n Schüler/n sprechen.
  • Sie holen die Meinungen der gesamten Schülerschaft ein. Die Ganztagsangebote werden nach den Bedürfnissen abgestimmt.
  • In jedem Jahr nehmen Vertreter an der Schülerkonferenz der Stadt Chemnitz im Rathaus teil.

Klasse


Klassensprecher

Stellvertreter

2

Feline Feiste

Leon Illig

3

Max Paesler

Paula Muck

4

Jasmin Flieher

Johanna Brendel

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungs- bzw. Beschlussgremium an Schulen, in dem Lehrer, Eltern und Schüler vertreten sind.
Grundlage für die Arbeit der SK ist die "Schulkonferenzverordnung für den Freistaat Sachsen" (SchulKonfVO). Nach dieser müssen der Schulleiter, der Vorsitzende des Elternrates und der Schülersprecher immer Mitglieder der Schulkonferenz sein. Hinzu kommen vier weitere Mitglieder aus der Gesamtlehrerkonferenz, drei gewählte Vertreter aus dem Elternrat und drei berufene Mitglieder aus dem Schülerrat. Insgesamt gibt es somit zwölf stimmberechtigte Personen. Der Schulleiter ist Vorsitzender der Schulkonferenz, aber nicht stimmberechtigt; der Vorsitzende des Elternrates ist stellvertretender Vorsitzender. Er ist stimmberechtigt. Der Schriftführer wird durch den Sitzungsvorsitzenden bestimmt. Die Schulkonferenz ist beschlussfähig, wenn 2/3 der Mitglieder anwesend sind. Bei Abstimmungen genügt die einfache Mehrheit. Die Schulkonferenz hat Einfluss auf das Ganztagsangebot und die Hausordnung.

 

Vorsitz:

Ines Jacob


Eltern:

Frau Gottstein



Herr Buchheim



Herr Dulas



Frau Flömmrich


Lehrer:

Sandra Neumann



Dominique Stiegler



Antje Haslinger



Diana Ahnert



Mandy Seidel

Nachrücker

Schulträger:

bis zu 6 Stimmen

über Fr. Santos Sanchez

beratende Mitglieder:

Leitung AWO-Hort



Heiko Lorenz

Vorsitzender
Schulförderverein

 

 

 

 

Info