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Denkmalschutz.

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Ebersdorf verfügt über eine recht umfangreiche Liste der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude, Anlagen und Flächen.

Viele Gebäude wurde erhalten oder saniert, aber einige verfallen leider auch zusehends.

Positive Beispiele sind beispielsweise die Umnutzung der ehemaligen Kaserne am Adalbert-Stifter-Weg zu Wohnzwecken, die Erhaltung der langen Backsteinfassaden an der Ebersdorfer Straße oder die liebevolle Sanierung zahlreicher alter Fachwerkhäuser und Bauerngüter.

Daneben stehen natürlich historische Zeitzeugen wie die komplette Anlage der Stiftskirche und des Friedhofs unter Denkmalschutz.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das Denkmalschutzemblem an der Stiftskirche Ebersdorf,
in der Ausführung der Bundesländer auf dem Gebiet
der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik. 

Die Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der 1954 mit dem Ziel abgeschlossen wurde, Kulturgut während eines Krieges oder bewaffneten Konfliktes vor Zerstörung oder Beschädigung sowie Diebstahl, Plünderung und anderen Formen einer widerrechtlichen Inbesitznahme zu schützen. Kulturgut ist diesbezüglich definiert als „bewegliches oder unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe der Völker von großer Bedeutung ist“. Hierzu zählen als bewegliche Kulturgüter beispielsweise Gemälde, Skulpturen, archäologische Funde, Bücher, Manuskripte und Archivalien. Als unbewegliche Kulturgüter gelten neben Denkmälern vor allem Gebäude wie Museen, Bibliotheken, Archive und Bergungsorte, die der Ausstellung, Nutzung, Verwahrung und dem Schutz von beweglichem Kulturgut dienen. Denkmalzentren als Orte von größerem Ausmaß, die in beträchtlichem Umfang Kulturgut entsprechend der vorherigen Definition aufweisen, werden ebenfalls als schutzwürdig betrachtet.

In der DDR mussten Denkmäler mit einem Emblem gekennzeichnet werden, das dem der Kennzeichnung nach der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten sehr ähnlich sieht und noch heute häufig verwechselt wird. Das Schild existierte in zwei Ausfertigungen: zum einen mit der Beschriftung „Denkmal“, zum anderen mit der Beschriftung „Denkmalschutzgebiet“.

 

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