Der Umgang der Gefangenen mit deutscher Währung zeigte rasch „erhebliche Nachteile für das deutsche Reich“. Große Mengen umlaufenden Geldes würden dem Verkehr entzogen und die Gefangenen konnten größere Beträge auch zu „Bestechungs-, Spionage- und Fluchtversuchen“ einsetzen.
Dem entgegnete man durch die Einführung von Lagergeld. In Deutschland wurde ein solches Lagergeld versuchsweise erstmals in Chemnitz eingeführt; nach und nach folgten später auch andere Lager in Deutschland.
Nach Einführung des Lagergeldes war es dem Kriegsgefangenen verboten, freie Währungen zu besitzen. Fand man dennoch solche Gelder, wurden diese konfisziert und meist zu Gunsten der Kriegsgefangenenunterstützungskasse genutzt. Größere Mengen Lagergeld konnten die gefangenen bei der Gefangenenkasse deponieren. Arbeit wurde auch nur noch in Lagergeld entlohnt.
In Chemnitz waren am 1. April 1916 insgesamt 236.000,00 Mark Lagergeld im Umlauf, am 1. April 1917 schon 380.000,00 Mark und am 1. Juli 1918 sogar 890.000 Mark.
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